27.06.2017
Laschen ist Hafenarbeit
Im Februar 2018 wurde die sog. DockersClause tariflich geregelt: Ladunsgsicherungsarbeiten dürfen nur Hafenarbeiter durchgeführen. Seit 01.01.2020 gilt dieser Vertrag verpflichtend für die Tarifvertragsparteien. Um Geld zu sparen, lassen Reeder und Charterer aber weiter Seeleute während ihrer Ruhezeiten laschen.
Klages befürwortet eine Anpassung der Hafenverordnung, damit Ladungssicherung in deutschen Seehäfen nicht durch Seeleute erfolgt!!!